Schätzgutachten werden im Rahmen von Insolvenzverfahren durch die Insolvenzverwaltung in Abstimmung mit dem Insolvenzrichter und dem Gläubigerausschuss beauftragt. Soferne
- Es sich um ein IT-Unternehmen handelt
- Spezielle IT-Ausstattung vorhanden ist
- Das Unternehmen Software-Produkte entwickelt hat
werde ich beauftragt bzw. von Kollegen beigezogen. In diesem Zusammenhang bedanke ich mich bei den Kollegen
für die gute Zusammenarbeit.
Spezialfall Software
Die Feststellung des Werts von Software ist ein spezielles Thema. Im Rahmen von Insolvenzen sind die „Fahrnisse“ („Bewegliche Sachen“) des Gemeinschuldners zu bewerten.
Ein Spezialfall dieser Bewertung ist Software, die vom Gemeinschuldner entwickelt wurde. Hier ist zu prüfen, ob eine Fortführung des Softwareprodukts durch einen Nachfolger sinnvoll ist und welchen Wert diese Software hat. Auftraggeber ist dabei der Insolvenzverwalter.
Falls Sie an der Übernahme von Software aus Insolvenzen interessiert sind senden Sie mir bitte ein e-mail. Ich werde Sie jeweils im Anlassfall verständigen.