Meine derzeitigen Schwerpunkte im Rahmen der Tätigkeit als Gutachter fallen primer in die folgenden drei Kategorien:
Schätzgutachten
Im Rahmen von Insolvenzen sind die „Fahrnisse“ („Bewegliche Sachen“) des Gemeinschuldners zu bewerten.
Ein Spezialfall dieser Bewertung ist Software, die vom Gemeinschuldner entwickelt wurde. Hier ist zu prüfen, ob eine Fortführung des Softwareprodukts durch einen Nachfolger sinnvoll ist und welchen Wert diese Software hat. Auftraggeber ist dabei der Insolvenzverwalter.
Bewertung
Der typische Anlassfall ist, dass im Rahmen einer Übernahme der Wert der Software für das übernehmende Unternehmen zu ermitteln ist. Die Rahmenbedingungen und die Verwertungsmöglichkeiten sind hier wohldefiniert. Auftraggeber ist typischerweise der Käufer.
Audit
Befasst sich mit der Statuserhebung der Entwicklung einer Software, beginnend bei technischen Kriterien wie Robustheit und Code, über Dokumentationsstand bis hin zu Methoden, Vorgehensweise und Versionsmanagement. Einen Sonderfall stellt die Prüfung auf Revisionstauglichkeit dar.