Laut EuGH dürfen Softwarelizenzen unter gewissen Bedingungen vom Lizenznehmer weiterverkauft werden, egal, ob die Software auf Datenträgern geliefert oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Die wesentlichen Bedingungen sind:
- Der Verkäufer hat die Softwarelizenz rechtmäßig, mit zeitlich unbeschränktem Nutzungsrecht, erworben.
- Die unter einem Vertrag erworbene Software ist nicht teilbar, selbst wenn etwa später weitere Benutzerlizenzen nachgekauft wurden und diese niemals in Gebrauch waren.
- Für Software, die im Rahmen eines Wartungsvertrags aktualisiert wurde, darf die so aktualisierte Software-Version weitergegeben werden bzw. aus dem Internet heruntergeladen werden.
- Der Verkäufer hat die Nutzung dieser Software aufzugeben und alle Kopien zu vernichten.